Inhalt
Ausschreibung
- Bauausschreibungen
- Dienstleistungsausschreibungen
- Lieferausschreibungen
und anderen Ausschreibungen (z.B. Stellenausschreibungen)
Die Bandbreite der Ausschreibungen ist groß und kann untergliedert werden in:
Ausschreibungen der Privatwirtschaft
Die Gestaltung der privaten Ausschreibung orientiert sich an den gesetzlichen Regelungen über die öffentliche Ausschreibung. Allerdings ist die Form der Ausschreibung nicht reglementiert, d.h. sie unterliegt nicht dem Bundesvergabegesetz.
TIPP: Wir raten – da es sich um eine komplizierte Materie handelt – zu einer fachlichen, individuellen Beratung.
Die Experten der Wirtschaftskammer Österreich stehen nach Voranmeldung gerne zur Verfügung
Ausschreibungen der öffentlichen Hand
Öffentliche Auftraggeber wie Behörden, bestimmte staatliche, kommunale und andere öffentliche Betriebe und Einrichtungen sowie bestimmte Unternehmen der Versorgungswirtschaft müssen auf Grund der Gesetzeslage Aufträge öffentlich ausschreiben, um so das wirtschaftlich günstigste und zuverlässigste Angebot zu finden.
Die an das Bundesvergabegesetz (BVergG) angelehnten Landesvergaberechtsschutzgesetze gelten als Gesetzesgrundlage für die Vergabekontrollverfahren aller öffentlichen Auftraggeber im Bereich der Länder.
Jedes Bundesland verfügt über eine eigene unabhängige und weisungsfreie Kontrollbehörde, die berechtigt ist, rechtswidrige Entscheidungen eines öffentlichen Auftraggebers für nichtig zu erklären, durch eine einstweilige Verfügung vorläufige Maßnahmen zu ergreifen oder eine Rechtsverletzung festzustellen.
Hinweis: Eine Auflistung von aktuellen Ausschreibungen der öffentlichen Hand - das Bundesland Niederösterreich und insbesondere die Landeshauptstadt St. Pölten betreffend - finden Sie in den Amtlichen Nachrichten Niederösterreich
In der Landeshauptstadt St. Pölten ist z.B. die Bereich Bau für Ausschreibungen, welche die Bauverwaltung betreffen, zuständig.
Dieser Magistratsabteilung unterstehen folgende Referate:
- Baudirektion
- Stadtentwicklung
- Allgemeinbetrieb
- Straßen- und Wasserbauverwaltung
- Ver- und Entsorgung und öffentliche Anlagen
Kontaktadresse:
Bereich Bau
Rathausplatz 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-2400
Fax: +43 2742 333-2409
E-Mail: baudirektion@st-poelten.gv.at
Bei Ausschreibungen, betreffend den Bereich Ver- und Entsorgung und öffentliche Anlagen, dieser umfasst Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Abfallwirtschaft, Gärtnereibetrieb, Parks, Spielplätze und sonstige öffentliche Grünanlagen, Friedhofsverwaltung sowie Bestattung, wenden Sie sich an folgende
Kontaktadresse:
Ing. Erwin Ruthner, MSc
Weiterner Straße 40
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333-4444
Fax: +43 2742 333-3609
E-Mail: abfallwirtschaft@st-poelten.gv.at
Bei Ausschreibungen betreffend der Fernwärme St. Pölten, wenden Sie sich an folgende
Kontaktadresse:
Fernwärme St.Pölten GmbH
Geschäftsführung:
GF Ing. Erwin Ruthner, MSc
GF Ing. Walter Rohrhofer
Prok. Gertraud Denk
Julius Raab-Promenade 49
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333-4101
Fax: +43 2742 333-4009
E-Mail: fernwaerme@st-poelten.gv.at
- Fernheizkraftwerk
- Wasserwerk
- Bestattung
- Friedhofverwaltung
betreffen, wenden Sie sich an folgende
Kontaktadresse:
Stadtwerke St. Pölten
Städtische Unternehmungen
Julius Raab Promenade 49
Tel.: +43 2742 333
Fax: +43 2742 333-4259
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist im Rahmen der im Bundesvergabegesetz (BVergG) festgehaltenen Verfahren und der ihnen zu Grunde liegenden Rechtsgrundlage möglich .
Eine genaue Auflistung der möglichen Verfahren finden Sie auf den Seiten von HELP, dem Amtshelfer im Internet.
Ein Großteil der Aufträge wird im Unterschwellenbereich vergeben – bei diesem Auftragsvolumen reicht im Allgemeinen eine nationale Ausschreibung.
Hinweis: Rechtsgrundlagen und Hinweise finden Sie auf den Seiten des Bundesvergabeamtes (BVA) und des Bundeskanzleramtes.
Erstellen einer Ausschreibung
Welche Kriterien vor der Erstellung einer Ausschreibung abzuklären und in diese aufzunehmen sind, finden Sie auf den Seiten von HELP, dem Amtshelfer im Internet.
Beantwortung einer Ausschreibung/Angebot
Wie die Ausschreibung auf der Auftraggeberseite, stellt die Beantwortung – also das Angebot – auf der Bieterseite das zentrale Dokument in einem Verhandlungsverfahren dar.
Durch Beantwortung der Ausschreibungsunterlagen erklären die Bieter, dass sie
- mit den Bestimmungen der Ausschreibungsunterlagen einverstanden sind,
- über die erforderlichen Befugnisse verfügen,
- die ausgeschriebenen Leistungen zu den angegebenen Bestimmungen und den angegebenen Preisen zu erbringen bereit sind,
- sich bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an ihr Angebot binden.
Eine Auflistung, welche Angaben den Inhalt eines Angebotes bilden sollten, finden Sie auf den Seiten von HELP, dem Amtshelfer im Internet.
Zuschlag
Die Zuschlagsentscheidung erfolgt im Anschluss an die Angebotsprüfung und muss allen Bietern des Vergabeverfahrens unverzüglich und nachweislich mit einer kurzen Begründung bekannt gegeben werden.
Die Zuschlagsentscheidung ist eine vor den Vergabekontrollbehörden gesondert anfechtbare Entscheidung.
Der Zuschlag darf erst nach einer gesetzlich festgelegten Stillhaltefrist erteilt werden.
Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Ein Vergabeverfahren endet mit dem Zustandekommen eines Leistungsvertrages oder mit dem Widerruf der Ausschreibung.
Nähere Informationen, die Zuschlagserteilung betreffend finden Sie auf den Seiten von HELP, dem Amtshelfer im Internet.
Die Redaktion
Stand: 1.6.2011
Deutsch