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Produktionsstart an Messsystem geknüpft

Glanzstoff-Bescheid erlassen – Umweltstandards und Standort gesichert
Viel wurde da im Vorfeld öffentlich diskutiert und medial spekuliert.
Jetzt liegt er vor: Der gewerberechtliche Bescheid zur Wiederaufnahme des Produktions-betriebs bei Glanzstoff.  Mit 1. April 2008 wurde er erstellt, unterfertigt und vom Magistrat
der Landeshauptstadt St. Pölten am 2. April 2008 dem Firmenmanagement zugestellt.
Die wichtigsten Punkte aus dem 16-seitigen Werk mit Beilagen vorweg: Umweltstandards
und der Wirtschaftsstandort für die 350 Beschäftigen gelten als gesichert. Als Auflage für
die Inbetriebnahme in beschränktem Umfang wurde zusätzlich ein neues Messsystem vorgeschrieben.  Außerdem ist eine verbesserte Brandschutzanlage zwingend, mit baupolizeilicher Bewilligung.
 
Bürgermeister Mag. Matthias Stadler: „Wir haben Rechtssicherheit für die Bevölkerung benötigt, für die direkten Anrainer, für das Unternehmen und den Magistrat. Dies war die klare Vorgabe. Das Ziel ist erreicht worden. Wir haben es uns nicht leicht gemacht und nicht populistisch gehandelt. Dem Unternehmen wird die Chance gegeben, sich weiter am Markt zu behaupten. Gleichzeitig stehen wir auf Seite der Bevölkerung. Die Überwachung der Produktion über das Messsystem war ein zentrales Thema auch unter den Sachverständigen von Land und Stadt. Damit wird eine deutliche Verbesserung gegenüber der Situation vor dem Brand am 11.Februar 2008 erzielt“.

„Das Verfahren ist besonders schnell und effizient geführt worden, alle Sachverständigen haben mit mir an einem Strang gezogen“, erklärte die vom Magistrat der Stadt St. Pölten eigens eingesetzte unabhängige Verfahrensleiterin Dr. Katharina Huber-Medek. Der jetzt unter genauer Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen erlassene Bescheid ist fair und berücksichtigt gleichermaßen die Interessen der Glanzstoff und der Anrainer“.
Das Messsystem soll jederzeit Auskunft über die Einhaltung der Grenzwerte geben.

Gedrosselter Betrieb in Stufe I / Gleiche Emissionen wie vor dem Brand
Neue Abluftanlage für Normalbetrieb

In einer ersten Stufe darf mit gedrosseltem Betrieb produziert werden, sodass nicht mehr Luftschadstoffe freigesetzt werden als vor dem Brand. Es kommen lediglich jene vor dem Brand genehmigt gewesenen Anlagen zum Einsatz, wodurch keine Änderung der Produktion und Emissionen gegeben ist, weshalb dieser Schritt dem Unternehmen rechtlich zuzuerkennen war. (Abluftanlage 1 + Kamin + gedrosselter Betrieb)


Der über diese Emissionen hinausreichende Antrag auf Schaffung einer biologischen Abluftreinigung, verbunden mit einer Ausweitung der Produktion und Steigerung der Emissionen in die Luft und ins Wasser konnte die Stadt aber nicht in einem einfachen Verfahren zur Kenntnis nehmen. Hier ist ein IPPC-Verfahren anzuwenden, in das die Bürgerinnen und Bürger miteinbezogen werden müssen.

Bis 23. Dezember 2009 wurde dem Firmenmanagement Zeit eingeräumt, um für einen Normalbetrieb eine neue Abluftanlage zu realisieren. Durch diese Teilung des Verfahrens ist der Standort gesichert, der Betrieb kann seinen Kunden signalisieren, dass die Produktion
weitergeht. Andererseits wird die Bevölkerung eingebunden und damit jeder Verdacht
entkräftet, dass eine Lex Glanzstoff gekocht wurde.

Die Position der Behörde ist klar: Der Bevölkerung wurde ein transparentes Verfahren versprochen, dieses ist nun einzuleiten. In diesem Verfahren werden alle Parteistellung erlangen können, die durch die Anlage betroffen sein können. Es wird an der Firma Glanzstoff liegen, die Ängste und Befürchtungen zu zerstreuen. 

Signal für den Wirtschaftsstandort St. Pölten

„Die Stadt St. Pölten hat mit ihrem jetzt erlassenen Bescheid rascher, innerhalb wirtschaftlich vertretbarer Zeit, den Bestand der Firma gesichert, Grundlagen zur Sicherung der Arbeitsplätze geschaffen und die Versprechen an die Bevölkerung gehalten“, betonte Bürgermeister Mag. Matthias Stadler. „Dank gebührt in dieser Situation auch den im Verfahren befassten Magistrats-Mitarbeitern und Gutachtern des Landes. Die Stadt
St. Pölten hat damit unter Beweis gestellt, dass die Zusammenarbeit mit dem Land Niederösterreich  im Interesse des Wirtschaftsstandortes St. Pölten und der Erhaltung einer lebenswerten Stadt bestens funktioniert.“

Stufe 2 – Biologische Abluftanlage

Im weiteren Verfahren ist das Unternehmen zweifelllos gefordert und wird Überzeugungsarbeit leisten müssen. Bürgermeister Mag. Matthias Stadler: „ Ich kann schon jetzt versichern, dass der Magistrat und die Verfahrensleiterin dieses IPPC-Verfahren unter Einbindung der Anrainer ebenso rasch und unbürokratisch behandeln wird. Vorausgesetzt: Alle Unterlagen für den Antrag langen rechtzeitig ein und sind vollständig. Die Verfahren bei Egger und Sunpor sind Beispiele dafür.“
Abgenommen durch:
Die Redaktion
Stand: 25.04.2008