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9.2.2012

Reisepass für Kinder

Ab Juni braucht jedes Kind einen eigenen Reisepass
Die Kindermiteintragungen im Reisepass der Eltern sind ab Juni 2012 ungültig. Kinder benötigen daher für Auslandsreisen ein eigenes, gültiges Reisedokument. Das Passamt der Stadt St. Pölten rät Eltern, bereits jetzt im Frühjahr für eingetragene Kinder einen neuen Reisepass ausstellen zu lassen.

„Ab 15. Juni 2012 benötigt jedes Kind, egal in welchem Alter und unabhängig vom Reiseziel, für Auslandsreisen einen eigenen Reisepass. Damit es in der Hauptreisezeit nicht zu Wartezeiten am Passamt kommt, empfehle ich den Eltern für die Kinder bereits im Frühjahr einen neuen Reisepass ausstellen zu lassen. Mitunter erspart man sich sogar viel Geld, denn die Gebühren für Express-Reisepässe oder Notpässe, die kurzfristig ausgestellt werden können, sind deutlich höher“, weiß die Leiterin der Bürgerservicestelle im Rathaus, Dr. Judith Zeidlinger. Sie erinnert auch daran, dass innerhalb der EU bzw. des Schengen-Raums prinzipiell Reisedokumente - also entweder ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis - mitzuführen sind.

Kindermiteintragungen ungültig, Elternreisepass bleibt gültig
Bereits bestehende Kindermiteintragungen bleiben also noch bis 14. Juni 2012 gültig. Nach diesem Datum werden sie automatisch ungültig. Spätestens ab diesem Zeitpunkt benötigt daher jedes Kind bei einer Auslandsreise einen eigenen Reisepass. Die Gültigkeit des elterlichen Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon aber unberührt: Der Reisepass gilt bis zum darin gedruckten Ablaufdatum.

Gültigkeitsdauer von Kinder-Reisepässen
Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre.
Ab dem zweiten Geburtstag bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr muss der Reisepass für ein Kind alle fünf Jahre erneuert werden.
Ab dem zwölften Lebensjahr wird ein Reisepass mit Fingerabdruck mit zehnjähriger Gültigkeit ausgestellt.
Die Gebühr für den Kinderreisepass mit Chip beträgt 30 Euro.
Pass im Bürgerservice zu beantragen
Die Ausstellung eines Reisepasses kann unabhängig vom Wohnort des Antragstellers (des Kindes) in der Bürgerservicestelle im Rathaus beantragt werden.

Der gesetzliche Hintergrund
Das Passgesetz wurde am 15. Juni 2009 geändert. Das Ende der Kindermiteintragung ist eine wichtige Maßnahme der EU im Kampf gegen den grenzüberschreitenden Kinderhandel. Das Prinzip „ein Kind - ein Pass“ dient also dem Schutz der Kinder.

Info: vorzulegende Dokumente
Kinder erscheinen ausnahmslos persönlich in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters bei der Passbehörde.
Dafür kommen in Frage:
- verheiratete leibliche Eltern,
- ledige Mutter,
- andere Personen, sofern vom Gericht übertragen (Sorgerechtsbeschluss mitnehmen)
Vorzulegen sind: Geburtsurkunde,
Staatsbürgerschaftsnachweis,
1 Passbild nach EU-Passbildkriterien
Reisepässe der Eltern, wenn die Kinder noch darin eingetragen sind

Kontakt und Öffnungszeiten:
Passamt St. Pölten, Bürgerservice, Rathausplatz 1 – Erdgeschoß
Kontakt: passamt@st-poelten.gv.at  
Tel.: 02742/333
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag von 7:30 bis 16:00
Dienstag von 7:30 bis 18:00, Freitag von 7:30 bis 13:00

9.2.2012

Die Eltern von Florian und Stefan haben bereits jetzt für den nächsten Sommer- und Badeurlaub vorgesorgt und einen eigenen Reisepass für die zwei Wasserratten besorgt.
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FOTO (mss/Vorlaufer)