Inhalt
12.3.2010
Nachmittagsbetreuung wird ausgebaut
"Der Bedarf an Nachmittagsbetreuung steigt beständig. Deshalb reagieren wir und bieten im kommenden Schuljahr ab Herbst in zwei weiteren St. Pöltner Schulen, nämlich in der Dr. Theodor-Körner Hauptschule III und in der Volksschule Radlberg eine Nachmittagsbetreuung an“, freut sich Bürgermeister Mag. Matthias Stadler. Er hat in der Sitzung der "Hauptschulgemeinde St. Pölten“ die Ausweitung der Tagesbetreuung durchgesetzt und schon am 22. März soll ein Beschluss im Gemeinderat den Weg für die Nachmittagsbetreuung in der Volksschule Radlberg ebnen. "Damit ist eine wesentliche Verbesserung für SchülerInnen und Eltern in der Nachmittagsbetreuung in St. Pölten erreicht worden“, so Stadler.
Ein neues Konzept für die Fluchtwege und ein Ausbau der Küche der Körner Schulen um insgesamt 100.000,-- Euro wurden ebenfalls heute beschlossen.
Angebot an Nachmittagsbetreuung neuerlich erweitert
St. Pölten gilt als Vorreiter im Bereich der Nachmittagsbetreuung war doch die Otto Glöckel Schule eine der ersten Ganztagsvolksschulen Österreichs. Schon damals wurde ein Zeichen gesetzt und die dafür notwendigen baulichen Maßnahmen durch die Stadt getroffen. Das Angebot an Nachmittagsbetreuung wurde in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. Von ursprünglich 2 Standorten (ASO Nord, Otto Glöckel VS) gibt es nunmehr sechs Volksschulen (Daniel Gran VS I, Franz Jonas VS, Otto Glöckel VS, VS Pottenbrunn, VS Stattersdorf; ab 9/2010 VS Radlberg), zwei Hauptschulen (Hauptschule St. Georgen und ab 9/2010 Dr. Theodor Körner HS III) und eine Sonderschule (SPZ ASO Nord ist die erste Ganztagssonderschule Österreichs) mit Nachmittagsbetreuung. Auch in 23 Kindergärten steht eine Nachmittagsbetreuung zur Verfügung und es werden 12 Hortgruppen geführt.
Das kostet die Tagesbetreuung
Die Elternbeiträge für die Tagesbetreuung (unabhängig davon, ob Volks-, Hauptschule oder Hort) betragen € 110,00 und werden je nach Inanspruchnahme sowie auf Grund des Familieneinkommens ermäßigt. Die Erziehungsberechtigten leisten für die ganztägige Betreuung bei einem jährlichen Nettoeinkommen des Erziehungsberechtigten bzw. Familieneinkommen gemäß Bundesbeihilfengesetz bis € 10.202,-- einen Beitrag von monatlich € 33,--, von € 11.223,-- bis € 19.500,-- monatlich € 66,-- und ab € 19.501,-- monatlich € 110,--.
Als jährliches Familieneinkommen gilt die um die Steuerleistung, die Sozialversicherungsbeiträge und die Beiträge zu gesetzlichen Interessensvertretung verminderte Summe der Bruttojahreseinkünfte der mit dem im gemeinsamen Haushalt lebenden, diesem zur Unterhaltsleistung verpflichteten Angehörigen oder Personen, die für das Kind sorgen, zuzüglich der für dieses Kind von anderen Personen erbrachten Unterhaltsleistungen und der Familienbeihilfe. Unterhaltszahlungen, die für nicht im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltberechtigte Personen zu erbringen sind, vermindern um diesen Betrag die Bemessungsgrundlage. Unabhängig davon ermäßigt die Stadt bzw. die Hauptschulgemeinde St. Pölten die Elternbeiträge zusätzlich um 50%, wenn pro Monat mehr als 10 Schultage Krankenstand anfallen oder die nachmittagliche Betreuung nur an bis zu 2 Tagen pro Woche in Anspruch genommen wird. Außerdem wird der Beitrag für jedes 2. und weitere die Schule besuchende Kind mit 80% der Einstufung des für das erste Kind ermittelten Betreuungsbeitrages festgesetzt. Die Kosten des Mittagessens betragen € 2,70 pro Portion.
Bei Kindergärten gibt es eine landesweite Regelung: bis 20 Monatsstunden € 30,--, bis 40 Monatsstunden € 50,-- bis 60 Monatsstunden € 70,--, ab 61 Monatsstunden € 80,--; entsprechend dem Familieneinkommen sind Landeszuschüsse möglich.
Ein neues Konzept für die Fluchtwege und ein Ausbau der Küche der Körner Schulen um insgesamt 100.000,-- Euro wurden ebenfalls heute beschlossen.
Angebot an Nachmittagsbetreuung neuerlich erweitert
St. Pölten gilt als Vorreiter im Bereich der Nachmittagsbetreuung war doch die Otto Glöckel Schule eine der ersten Ganztagsvolksschulen Österreichs. Schon damals wurde ein Zeichen gesetzt und die dafür notwendigen baulichen Maßnahmen durch die Stadt getroffen. Das Angebot an Nachmittagsbetreuung wurde in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. Von ursprünglich 2 Standorten (ASO Nord, Otto Glöckel VS) gibt es nunmehr sechs Volksschulen (Daniel Gran VS I, Franz Jonas VS, Otto Glöckel VS, VS Pottenbrunn, VS Stattersdorf; ab 9/2010 VS Radlberg), zwei Hauptschulen (Hauptschule St. Georgen und ab 9/2010 Dr. Theodor Körner HS III) und eine Sonderschule (SPZ ASO Nord ist die erste Ganztagssonderschule Österreichs) mit Nachmittagsbetreuung. Auch in 23 Kindergärten steht eine Nachmittagsbetreuung zur Verfügung und es werden 12 Hortgruppen geführt.
Das kostet die Tagesbetreuung
Die Elternbeiträge für die Tagesbetreuung (unabhängig davon, ob Volks-, Hauptschule oder Hort) betragen € 110,00 und werden je nach Inanspruchnahme sowie auf Grund des Familieneinkommens ermäßigt. Die Erziehungsberechtigten leisten für die ganztägige Betreuung bei einem jährlichen Nettoeinkommen des Erziehungsberechtigten bzw. Familieneinkommen gemäß Bundesbeihilfengesetz bis € 10.202,-- einen Beitrag von monatlich € 33,--, von € 11.223,-- bis € 19.500,-- monatlich € 66,-- und ab € 19.501,-- monatlich € 110,--.
Als jährliches Familieneinkommen gilt die um die Steuerleistung, die Sozialversicherungsbeiträge und die Beiträge zu gesetzlichen Interessensvertretung verminderte Summe der Bruttojahreseinkünfte der mit dem im gemeinsamen Haushalt lebenden, diesem zur Unterhaltsleistung verpflichteten Angehörigen oder Personen, die für das Kind sorgen, zuzüglich der für dieses Kind von anderen Personen erbrachten Unterhaltsleistungen und der Familienbeihilfe. Unterhaltszahlungen, die für nicht im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltberechtigte Personen zu erbringen sind, vermindern um diesen Betrag die Bemessungsgrundlage. Unabhängig davon ermäßigt die Stadt bzw. die Hauptschulgemeinde St. Pölten die Elternbeiträge zusätzlich um 50%, wenn pro Monat mehr als 10 Schultage Krankenstand anfallen oder die nachmittagliche Betreuung nur an bis zu 2 Tagen pro Woche in Anspruch genommen wird. Außerdem wird der Beitrag für jedes 2. und weitere die Schule besuchende Kind mit 80% der Einstufung des für das erste Kind ermittelten Betreuungsbeitrages festgesetzt. Die Kosten des Mittagessens betragen € 2,70 pro Portion.
Bei Kindergärten gibt es eine landesweite Regelung: bis 20 Monatsstunden € 30,--, bis 40 Monatsstunden € 50,-- bis 60 Monatsstunden € 70,--, ab 61 Monatsstunden € 80,--; entsprechend dem Familieneinkommen sind Landeszuschüsse möglich.
Deutsch