Inhalt
Ummeldung innerhalb des Stadtgebietes
- ausgefüllter
Meldezettel
Formular erhalten Sie auch (kostenlos) im Meldeamt bzw. im Bürgerservicebüro - Personalausweis/Reisepass/gültiger Lichtbildausweis
- Unterschrift des Unterkunftgebers auf dem Meldezettel
BITTE BEACHTEN SIE
- Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verpflichtet, Ihrer Meldepflicht innerhalb von drei Tagen nach Bezug Ihrer neuen Wohnung bzw. Ihres neuen Hauses nachzukommen.
- Zur Erfüllung der Meldepflicht genügt die Vorsprache eines volljährigen Familienmitgliedes
- unter Vorlage der oben genannten Unterlagen.
- Die Anmeldung muss von einem der Meldepflichtigen und vom Unterkunftgeber eigenhändig unterschrieben sein.
Bedenken Sie bitte, dass eine Änderung des Hauptwohnsitzes oder eines weiteren Wohnsitzes auch noch weitere Mitteilungspflichten (z.B. KFZ-Zulassung, waffenrechtliche Urkunden) begründen kann.
Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter des Meldeamtes und des Bürgerservicebüros gerne weiter.
Kontakt:
Magistrat St.Pölten-Meldeamt
Rathausplatz 1
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333-2072, -2074 oder -2075
Fax: +43 2742 333-2079
E-Mail: wahlamt@st-poelten.gv.at
E-Mail: buergerservice@st-poelten.gv.at
Parteienverkehrszeiten:
Mo., Mi. und Do. 7.30-16.00 Uhr, Di. 7.30-18.00 Uhr und Fr. 7.30-13.00 Uhr.
Abgenommen durch:
Wahlamt
Stand: 02.02.2012
Wahlamt
Stand: 02.02.2012
Deutsch