Inhalt
Tierschutz
Für die landwirtschaftliche Tierhaltung gibt es zahlreiche weitere Bestimmungen.
Die Veterinärverwaltung ist für die Bearbeitung aller Angelegenheiten zuständig, die sich aus dem österreichischen Tierschutzgesetz und den dazugehörigen Verordnungen ergeben [ausgenommen Strafangelegenheiten und Bewilligungen von (Betriebs-)Anlagen, in denen Tiere gehalten werden].
Die Veterinärverwaltung ist für die Bearbeitung aller Angelegenheiten zuständig, die sich aus dem österreichischen Tierschutzgesetz und den dazugehörigen Verordnungen ergeben [ausgenommen Strafangelegenheiten und Bewilligungen von (Betriebs-)Anlagen, in denen Tiere gehalten werden].
Tipp
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Gesundheitsministeriums oder in der Tierhaltungsverordnung.