Inhalt
Giftbezugsbewilligungen gemäß Giftverordnung 2000
Giftbezugslizenz
Giftbezugsschein
Das Formular ist für beide Arten der Giftbezugsbewilligung gültig. Es kann wahlweise auf Anfrage zugesandt oder bei der MA XIII ausgefüllt werden.
Die Bundesverwaltungsabgabe setzt sich zusammen aus einer Antragsgebühr (14,30 Euro) und einer bezugsspezifischen Gebühr (32,70 Euro für die Bezugslizenz bzw. 3,20 Euro für den Bezugsschein).
Die bei der Einzahlung der Gebühren im Standesamt (Rathaus) ausgestellte Bestätigung ist der MA XIII vorzulegen.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Giftbezugsbewilligung:
Vollendung des 19. Lebensjahres (Geburtsurkunde)
Begründung der technischen Notwendigkeit der beabsichtigten Verwendung des Giftes/der Gifte
Nachweis der Sachkunde und Verlässlichkeit: Seit 1.1.2002 ist ein Sachkundennachweis erforderlich (ausgenommen Landwirte). Kurse werden angeboten von:
Gutwinski Management GmbH
Tel.: +43 1 86632
Fax: +43 1 86632-33
E-Mail: office@gutwinski.at
Web: www.gutwinski.at
WIFI St.Pölten
Tel.: +43 2742 890-0
Umweltbundesamt Wien
Tel.: +43 1 31304
Web: www.ubavie.gv.at
Erste-Hilfe-Kurs (darf nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen)
Kurse werden angeboten von:
Arbeitersamariterbund
Tel.: +43 2742 303-0
Rotes Kreuz
Tel.: +43 2742 804-0
NÖ LLWK ("Unfallvermeidung und lebensrettende Sofortmaßnahmen im Vergiftungsfall für Landwirte")
Tel.: +43 2742 259-0
Strafregisterauszug (darf nicht älter als drei Monate sein)
Für weitere Fragen bzw. Auskünfte über Ausnahmeregelungen für Sachkundenachweis und Erste-Hilfe-Kurse wenden Sie sich bitte an:
Fachbereich Gesundheit, Soziales und Umwelt
Umweltschutz – Lebensraum St.Pölten
DI Ingrid Leutgeb-Born
Rossmarkt 6
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-3304
Fax: +43 2742 333-3309
E-mail: umweltschutz@st-poelten.gv.at
E-mail: ingrid.leutgeb-born@st-poelten.gv.at
- mehrmaliger Bezug von Giften
- maximal 5 Jahre Gültigkeitsdauer
Giftbezugsschein
- einmaliger Bezug einer bestimmten Menge von Giften
- 3 Monate Gültigkeitsdauer
Das Formular ist für beide Arten der Giftbezugsbewilligung gültig. Es kann wahlweise auf Anfrage zugesandt oder bei der MA XIII ausgefüllt werden.
Die Bundesverwaltungsabgabe setzt sich zusammen aus einer Antragsgebühr (14,30 Euro) und einer bezugsspezifischen Gebühr (32,70 Euro für die Bezugslizenz bzw. 3,20 Euro für den Bezugsschein).
Die bei der Einzahlung der Gebühren im Standesamt (Rathaus) ausgestellte Bestätigung ist der MA XIII vorzulegen.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Giftbezugsbewilligung:
Vollendung des 19. Lebensjahres (Geburtsurkunde)
Begründung der technischen Notwendigkeit der beabsichtigten Verwendung des Giftes/der Gifte
Nachweis der Sachkunde und Verlässlichkeit: Seit 1.1.2002 ist ein Sachkundennachweis erforderlich (ausgenommen Landwirte). Kurse werden angeboten von:
Gutwinski Management GmbH
Tel.: +43 1 86632
Fax: +43 1 86632-33
E-Mail: office@gutwinski.at
Web: www.gutwinski.at
WIFI St.Pölten
Tel.: +43 2742 890-0
Umweltbundesamt Wien
Tel.: +43 1 31304
Web: www.ubavie.gv.at
Erste-Hilfe-Kurs (darf nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen)
Kurse werden angeboten von:
Arbeitersamariterbund
Tel.: +43 2742 303-0
Rotes Kreuz
Tel.: +43 2742 804-0
NÖ LLWK ("Unfallvermeidung und lebensrettende Sofortmaßnahmen im Vergiftungsfall für Landwirte")
Tel.: +43 2742 259-0
Strafregisterauszug (darf nicht älter als drei Monate sein)
Für weitere Fragen bzw. Auskünfte über Ausnahmeregelungen für Sachkundenachweis und Erste-Hilfe-Kurse wenden Sie sich bitte an:
Fachbereich Gesundheit, Soziales und Umwelt
Umweltschutz – Lebensraum St.Pölten
DI Ingrid Leutgeb-Born
Rossmarkt 6
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-3304
Fax: +43 2742 333-3309
E-mail: umweltschutz@st-poelten.gv.at
E-mail: ingrid.leutgeb-born@st-poelten.gv.at
TIPP
Hier finden Sie den Antrag auf
Antrag Giftbezugsbewilligung
Abgenommen durch:
Umweltschutz
Stand: 30.08.2011
Umweltschutz
Stand: 30.08.2011
Deutsch