Inhalt
Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes
Ein
Antrag auf Mindestsicherung
kann von jedermann bei der Sozialhilfe der Stadt St. Pölten eingebracht werden.
Die Hilfe kann aber auch unabhängig von einem Antrag einsetzen, sobald Tatsachen bekannt werden, die eine Hilfeleistung erfordern.
Welche Unterlagen Sie beibringen müssen, sagt Ihnen gerne der hiefür zuständige Bearbeiter.
Wer hat Anspruch auf diese Hilfe?
Personen, die nicht in der Lage sind, für Angehörige oder für sich selbst zu sorgen.
Die Angehörigen müssen unterhaltsberechtigt sein. Sollte von anderer Seite Hilfe möglich sein, kann keine Hilfe zum Lebensbedarf gewährt werden.
Arten der Hilfe
Kontakt:
Magistrat St. Pölten
Sozialhilfe
Tel.: +43 2742 333-2550
kann von jedermann bei der Sozialhilfe der Stadt St. Pölten eingebracht werden.Die Hilfe kann aber auch unabhängig von einem Antrag einsetzen, sobald Tatsachen bekannt werden, die eine Hilfeleistung erfordern.
Welche Unterlagen Sie beibringen müssen, sagt Ihnen gerne der hiefür zuständige Bearbeiter.
Wer hat Anspruch auf diese Hilfe?
Personen, die nicht in der Lage sind, für Angehörige oder für sich selbst zu sorgen.
Die Angehörigen müssen unterhaltsberechtigt sein. Sollte von anderer Seite Hilfe möglich sein, kann keine Hilfe zum Lebensbedarf gewährt werden.
Arten der Hilfe
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- einmalige oder laufende Geldleistungen oder Sachleistungen sowie Versorgung in einem geeigneten Heim
- Übernahme von Kosten für den Ankauf von Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung zur Erlangung eines Anspruchs auf eine angemessene Alterssicherung
- Hilfe bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung (umfasst die Kosten für alle erforderlichen Leistungen, wie sie Versicherte der NÖ Gebietskrankenkasse beanspruchen können, soweit es sich nicht um Geldleistungen handelt)
- Hilfe bei stationärer Pflege (alle Betreuungs- und Pflegemaßnahmen in den NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheimen oder in Vertragseinrichtungen; auch die Pflege zu Hause durch einen anerkannten sozialmedizinischen oder sozialen Betreuungsdienst ist ab einem gewissen Ausmaß der stationären Pflege gleichzusetzen)
- Übernahme der Bestattungskosten
Kontakt:
Magistrat St. Pölten
Sozialhilfe
Tel.: +43 2742 333-2550
Abgenommen durch:
Sozialhilfe
Stand: 22.12.2011
Sozialhilfe
Stand: 22.12.2011
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