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Steuerrechtliches - Pendlerpauschale
Sämtliche Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch der Anspruch auf ein Pendlerpauschale.
Sie können das Pendlerpauschale während des Kalenderjahres bei Ihrem Arbeitgeber oder nach Ablauf des Kalenderjahres im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung beantragen.
Weitere Informationen zum Pendlerpauschale erhalten Sie unter www.help.gv.at .
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch der Anspruch auf ein Pendlerpauschale.
Sie können das Pendlerpauschale während des Kalenderjahres bei Ihrem Arbeitgeber oder nach Ablauf des Kalenderjahres im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung beantragen.
TIPP
Abgenommen durch:
Die Bürgerserviceredaktion
Stand: 21.1.2010
Die Bürgerserviceredaktion
Stand: 21.1.2010
Deutsch