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Schwerpunkte der feuerpolizeilichen Beschau

Hier stellen wir Ihnen die Schwerpunkte der feuerpolizeilichen Beschau anschaulich dar.
Feuerwehrzufahrten sind das ganze Jahr über frei befahrbar zu halten und dürfen nicht durch parkende Fahrzeuge oder Bäume eingeschränkt werden.
Abschrankungen sind mit dem Feuerwehr-Schrankenschlüssel zu sperren.
Gashaupthahn, Elektroverteiler, Wasserhaupthahn und andere Versorgungseinrichtungen müssen frei zugängig und entsprechend gekennzeichnet sein.
Blitzschutzanlagen von Risikoobjekten sind alle 3 Jahre, von Kleinhausbauten alle 10 Jahre und von den übrigen Objekten alle 5 Jahre durch eine Fachfirma zu überprüfen. Das Prüfprotokoll wird kontrolliert.

Beschilderungen für Fluchtwege und brandschutztechnische Einrichtungen sind nach ÖNORM F 2030 auszuführen.

Notbeleuchtung und Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtung sind überprüfen zu lassen. Das bundeseinheitliche Sicherheitsprotokoll wird kontrolliert.
Flucht- und Rettungswege müssen frei von Lagerungen, eindeutig gekennzeichnet, erforderlichenfalls beleuchtet sein und dürfen nicht versperrt werden.

Brandschutztüren und Tore müssen selbsttätig schließen und dürfen nicht aufgekeilt werden. Türen mit Brandfallsteuerung werden in ihrer Funktion geprüft.



Die tragbaren Feuerlöscher sind alle 2 Jahre durch einen Fachbetrieb überprüfen zu lassen. Plombierung und Prüfplakette werden kontrolliert.
Die Einrichtungen der erweiterten Löschhilfe (Wandhydrant, nasse oder trockene Steigleitung) sind jährlich einer Funktionskontrolle und alle 4 Jahre einer Druckprüfung zu unterziehen. Die Prüfprotokolle werden kontrolliert.

Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzuganlagen und stationäre Löschanlagen sind jährlich von befugten Fachfirmen zu warten und zusätzlich durch eine akkreditierte Prüfanstalt zu revisionieren. Die Prüfprotokolle werden kontrolliert.
Brandgefährliche Stoffe müssen entsprechend ihrem Gefahrenpotential gelagert werden. Der Dachboden ist auf keinen Fall ein Lagerraum für leicht brennbare Stoffe.


Kontakt: 
Magistratsabteilung XI- Feuerpolizei
Rathausplatz 1
3100 St.Pölten
Tel: +43 2742 333-3100
Fax: +43 2742 333-3109
E-Mail: baupolizei@st-poelten.gv.at

Abgenommen durch:
Feuerpolizei
Stand: 19.02.2008