Inhalt
Schwerpunkte der feuerpolizeilichen Beschau
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Feuerwehrzufahrten sind das ganze Jahr über frei befahrbar zu halten und dürfen nicht durch parkende Fahrzeuge oder Bäume eingeschränkt werden. Abschrankungen sind mit dem Feuerwehr-Schrankenschlüssel zu sperren. |
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Gashaupthahn, Elektroverteiler, Wasserhaupthahn und andere Versorgungseinrichtungen müssen frei zugängig und entsprechend gekennzeichnet sein. |
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Blitzschutzanlagen von Risikoobjekten sind alle 3 Jahre, von Kleinhausbauten alle 10 Jahre und von den übrigen Objekten alle 5 Jahre durch eine Fachfirma zu überprüfen. Das Prüfprotokoll wird kontrolliert. |
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Beschilderungen für Fluchtwege und brandschutztechnische Einrichtungen sind nach ÖNORM F 2030 auszuführen. |
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Notbeleuchtung und Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtung sind überprüfen zu lassen. Das bundeseinheitliche Sicherheitsprotokoll wird kontrolliert. |
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Flucht- und Rettungswege müssen frei von Lagerungen, eindeutig gekennzeichnet, erforderlichenfalls beleuchtet sein und dürfen nicht versperrt werden. |
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Brandschutztüren und Tore müssen selbsttätig schließen und dürfen nicht aufgekeilt werden. Türen mit Brandfallsteuerung werden in ihrer Funktion geprüft. |
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Die tragbaren Feuerlöscher sind alle 2 Jahre durch einen Fachbetrieb überprüfen zu lassen. Plombierung und Prüfplakette werden kontrolliert. |
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Die Einrichtungen der erweiterten Löschhilfe (Wandhydrant, nasse oder trockene Steigleitung) sind jährlich einer Funktionskontrolle und alle 4 Jahre einer Druckprüfung zu unterziehen. Die Prüfprotokolle werden kontrolliert. |
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Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzuganlagen und stationäre Löschanlagen sind jährlich von befugten Fachfirmen zu warten und zusätzlich durch eine akkreditierte Prüfanstalt zu revisionieren. Die Prüfprotokolle werden kontrolliert. |
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Brandgefährliche Stoffe müssen entsprechend ihrem Gefahrenpotential gelagert werden. Der Dachboden ist auf keinen Fall ein Lagerraum für leicht brennbare Stoffe. |
Kontakt:
Magistratsabteilung XI- Feuerpolizei
Rathausplatz 1
3100 St.Pölten
Tel: +43 2742 333-3100
Fax: +43 2742 333-3109
E-Mail: baupolizei@st-poelten.gv.at
Abgenommen durch:
Feuerpolizei
Stand: 19.02.2008
Feuerpolizei
Stand: 19.02.2008
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