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Reisepass

Der Reisepass ist für den Grenzübertritt erforderlich und dient darüber hinaus als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität.
Mit 30. März 2009 wurde in Österreich der neue Sicherheitspass mit Fingerabdruck eingeführt, bei Minderjährigen wird der Fingerabdruck erst ab zwölf Jahren erfasst.

Seit 15. Juni 2009 sind keine Kindermiteintragungen mehr möglich.
Bestehende Kindermiteintragungen verlieren ab 15. Juni 2012 ihre Gültigkeit. Die Gültigkeit aller zuvor ausgestellten Reisepässe, auch Reisepässe, in denen sich noch Kindereintragungen befinden, bleibt unberührt.

Für die Ausstellung eines neuen Reisepasses benötigen Sie:


  • den bisherigen (roten) Reisepass
  • ein neues Passfoto (dieses muss den internationalen Kriterien entsprechen: www.passbildkriterien.at)
  • ist Ihr Reisepass nicht mehr vorhanden bzw. wurde noch nie einer für Sie ausgestellt oder besitzen Sie lediglich ein alten (grünen) Reisepass, dann benötigen Sie zusätzlich einen gültigen Lichtbildausweis, Heirats- bzw. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, ev. Nachweis des akademischen Grades, ev. Nachweis einer Namensänderung.


  • Der Sicherheitspass muss persönlich beantragt werden. Die Beantragung ist bei jeder österreichischen Passbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) unabhängig vom Wohnsitz möglich.
  • Minderjährige Kinder müssen mit dem gesetzlichen Vertreter erscheinen.
  • Bearbeitungsdauer: Rechnen Sie 5 Werktage ab dem Antragsdatum, bis Sie Ihren Reisepass zugestellt bekommen (Expresspass 3 Arbeitstage).


Gültigkeitsdauer von Reisepässen u. deren Gebühren:


  • für Kinder ab Geburt bis zwei Jahre: zwei Jahre (gebührenfrei)
  • für Kinder von zwei bis zwölf Jahren: fünf Jahre (Kinderpass: € 30 Euro)
  • (Kinderpass mit Expresszustellung: € 45 Euro)
  • gewöhnlicher Reisepass : 10 Jahre (69,90 Euro)
  • Reisepass mit Expresszustellung: 10 Jahre (100 Euro)
  • Notpass (ohne Chip): kurze Laufzeit (€ 69,90)


Eine Verlängerung eines Reisepasses ist nicht möglich.
Bei minderjährigen Scheidungskindern ist ein gültiger Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. 
Ändert sich der Familienname, etwa durch Eheschließung, Adoption, Namensänderung, muss ein neuer Reisepass beantragt werden.

Bei Erstausstellung von Kinderpässen ist zu beachten, wenn die Kinder in Pässen der Eltern eingetragen sind, müssen die Reispässe mitgenommen werden, denn aus diesen müssen die Kinder gestrichen werden.

2010 verlieren viele Reispässe ihre Gültigkeit, wodurch sich in den Passämtern vor allem in den Monaten von März bis Mai eine längere Wartezeit ergeben kann.

Hier erhalten Sie weitere Informationen über den Reisepass.


Kontakt:
Passamt
Rathausplatz 1 
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333-2080 oder -2081
E-Mail: passamt@st-poelten.gv.at

Parteienverkehrszeiten:
Mo., Mi. und Do. 7.30-16.00 Uhr, Di. 7.30-18.00 Uhr und Fr. 7.30-13.00 Uhr.
Abgenommen durch:
Passamt
Stand: 10.2.2010