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Geburt - Namensrecht

Hier erhalten Sie wichtige Informationen über das Namensrecht. 


Den gemeinsamen Familiennamen der Eltern führt auch das Kind.

Führen die Eltern nicht denselben Familiennamen, müssen die Ehegatten den Familiennamen der gemeinsamen Kinder noch vor der Eheschließung bestimmen.

Fehlt eine solche Erklärung, erhalten die Kinder verheirateter Paare automatisch den Familiennamen des Mannes.

Uneheliche Kinder erhalten den Familiennamen der Mutter, den diese zum Zeitpunkt der Geburt führt.

Hinweis:
Die Namensänderung von minderjährigen Kindern ist auch einige Jahre nach der Geburt noch möglich, etwa nach einer Scheidung.

Ist Ihr Hauptwohnsitz in St. Pölten, wenden Sie sich für individuelle Fragen bitte an das Standesamt St. Pölten.

Kontakt:
Standesamt St. Pölten
Rathausplatz 1 
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-2020, -2021, -2022, -2023, -2024
Fax: +43 2742 333-2029
E-Mail: standesamt@st-poelten.gv.at
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Abgenommen durch:
Standesamt
Stand: 13.10.2011