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Kinderbetreuungseinrichtung

Sie wollen eine Kinderbetreuungseinrichtung betreiben?
Für die Bewilligung zum Betrieb einer Kindergruppe benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • Pädagogisches Konzept
  • Angaben über die beabsichtigte Anzahl und das Alter der Tageskinder, die Raumnutzung und die zur Verfügung stehenden Spielmöglichkeiten und Bewegungsmöglichkeiten
  • Angaben über die persönlichen Voraussetzungen als Betreiber
  • Angaben über die persönliche und fachliche Eignung des vorgesehenen Betreuungspersonals und über die Anzahl der Betreuungspersonen
  • Angaben über die Eigentumsverhältnisse oder sonstigen Rechtsverhältnisse, an den in Betracht kommenden Räumlichkeiten sowie eine Beschreibung der Lage, der Größe und der Ausstattung der Räumlichkeiten
  • Überprüfungsbefunde der Feuerungs-, Rauchfang- und Elektroanlagen




In einer Kindergruppe können maximal fünfzehn Kinder betreut werden, wenn mindestens ein Kind im Alter bis ein Jahr ist, nur 10 Kinder.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Diplomsozialarbeiterinnen des Jugendamtes der Stadt St.Pölten gerne zur Verfügung.

Kontakt:
Jugendhilfe
Heßstraße 6, 1. Stock  
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333 2530 
Fax: +43 2742 333 2549
E-Mail: jugendhilfe@st-poelten.gv.at
Abgenommen durch:
Jugendhilfe
Stand: 15.05.2007