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Kinderabsetzbetrag
Jedem Steuerpflichtigen, dem Familienbeihilfe gewährt wird, steht ein Kinderabsetzbetrag zu.
Dieser Betrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt und ist nicht gesondert zu beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend oder unter www.help.gv.at.
Dieser Betrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt und ist nicht gesondert zu beantragen.
TIPP
Abgenommen durch:
Die Bürgerserviceredaktion
Stand: 15.6.2010
Die Bürgerserviceredaktion
Stand: 15.6.2010
Deutsch