Inhalt
Integrationsvereinbarung
Wer um Erteilung oder Verlängerung einer Niederlassungsbewilligung ansucht, muss sich zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung binnen fünf Jahren verpflichten.
Im Rahmen der Integrationsvereinbarung sind zwei aufeinander bauende Module zu absolvieren:
Von dieser Verpflichtung ausgenommen ist,
Im Rahmen der Integrationsvereinbarung sind zwei aufeinander bauende Module zu absolvieren:
- Modul 1 - Lesen und Schreiben im Rahmen eines Alphabetisierungskurses (75 Stunden). Nachweis: Es reicht in der Regel ein Nachweis darüber, dass Lesen und Schreiben beherrscht wird, ein Schulzeugnis - auch aus der Heimat - ist ausreichend.
- Modul 2 - mündlicher Gebrauch der deutschen Sprache und Befähigung zur Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich (300 Stunden)
Von dieser Verpflichtung ausgenommen ist,
- wer zum Zeitpunkt der Erfüllung unmündig ist.
- wem auf Grund des hohen Alters oder des Gesundheitszustandes die Erfüllung nicht zugemutet werden kann.
- wer schriftlich erklärt, dass sein Aufenthalt die Dauer von 24 Monaten nicht überschreiten soll, und damit auf die Stellung eines Verlängerungsantrages verzichtet.
Abgenommen durch:
Integrationsbüro
Stand: 14.10.2011
Integrationsbüro
Stand: 14.10.2011
Deutsch