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Grundstücksteilung im Bauland
Dieser Anzeige, die von allen betroffenen Grundeigentümern unterschrieben sein muss, ist ein von einem Vermessungsbefugten (Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten) verfasster Teilungsplan in mindestens zweifacher Ausfertigung anzuschließen.
Wenn keines der geänderten Grundstücke bereits ein Bauplatz nach den Bestimmungen der NÖ Bauordnung ist, dann ist in der Anzeige zumindest für ein betroffenes Grundstück die Bauplatzerklärung zu beantragen.
Ab dem Datum, da Ihnen die Baubehörde den Teilungsplan entweder bestätigt oder mit einer Bezugsklausel retourniert hat, haben Sie zwei Jahre Zeit, die grundbücherliche Durchführung der Grenzänderung beim zuständigen Grundbuchsgericht zu beantragen.
BITTE BEACHTEN SIE
Kontakt:
Baupolizei und Vermessung
Rathausplatz 1, 2. Stock
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-3101 oder -3102
E-Mail: baupolizei@st-poelten.gv.at
Abgenommen durch:
Baupolizei und Vermessung
Stand: 7.10.2009
Baupolizei und Vermessung
Stand: 7.10.2009
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