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Gebührenbefreiung

Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden.
Auch die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) wird über die GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.

Kontakt:
GIS Gebühren Info Service GmbH
Postfach 1000
1051 Wien

Service Hotline +43 810001080 (Mo.-Fr. 8.00-21.00 Uhr, Sa. 9.00-17.00 Uhr)
Fax: +43 50200-300
E-Mail: gis.office@orf-gis.at
Web: www.orf-gis.at

Weitere Informationen erhalten Sie im ORF Teletext, Seite 788, oder unter www.help.gv.at.

Abgenommen durch:
Die Bürgerserviceredaktion
Stand: 08.03.2012