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Abschleppung
Die Kosten für das Abschleppen eines Pkw hat der Besitzer zu tragen.
Beispiele für eine Verkehrsbeeinträchtigung, die das Abschleppen rechtfertigt, sind etwa das Abstellen eines Kraftfahrzeuges in einer Bushaltestelle, auf einem Schutzweg, einer Radfahrerüberfahrt, einem Radweg, einem Gehsteig, einer Busspur etc.
Wurde Ihr Kraftfahrzeug im Stadtbereich abgeschleppt, wenden Sie sich bitte an folgende Stelle:
Firma M.H. Abschleppdienst GmbH
Mathilde-Beyerknecht-Straße 6
3104 St.Pölten
Tel.: +43 2742 248017-15 oder
+43 664 2000743 oder
+43 664 5534200
Fax: +43 2742 248017-16
E-Mail: m.h.abschleppdienst@aon.at
Web: www.abschleppdienst-pölten.at
Beispiele für eine Verkehrsbeeinträchtigung, die das Abschleppen rechtfertigt, sind etwa das Abstellen eines Kraftfahrzeuges in einer Bushaltestelle, auf einem Schutzweg, einer Radfahrerüberfahrt, einem Radweg, einem Gehsteig, einer Busspur etc.
Wurde Ihr Kraftfahrzeug im Stadtbereich abgeschleppt, wenden Sie sich bitte an folgende Stelle:
Firma M.H. Abschleppdienst GmbH
Mathilde-Beyerknecht-Straße 6
3104 St.Pölten
Tel.: +43 2742 248017-15 oder
+43 664 2000743 oder
+43 664 5534200
Fax: +43 2742 248017-16
E-Mail: m.h.abschleppdienst@aon.at
Web: www.abschleppdienst-pölten.at
Abgenommen durch:
Verkehrsamt
Stand: 3.01.2012
Verkehrsamt
Stand: 3.01.2012
Deutsch