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Bewohnerparkkarte
Personen, die ihren Hauptwohnsitz in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone haben, können jeweils auf ein Jahr eine Ausnahmegenehmigung für das zeitlich uneingeschränkte Parken in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone beantragen. Voraussetzungen für eine solche Berechtigung:
- Hauptwohnsitz in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone
- Fehlen eines privaten Abstellplatzes
- Antragsteller ist KFZ-Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer oder
- erbringt den Nachweis, dass sein Arbeitgeber ihm ein Dienstfahrzeug zur Privatnutzung überlässt
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Zulassungsschein (die darin eingetragene Adresse muss mit dem Hauptwohnsitz identisch sein)
- allenfalls Bestätigung des Arbeitgebers, dass Sie dessen Kraftfahrzeug auch privat nutzen dürfen
- Meldezettel
- Mietvertrag bzw. Kaufvertrag, Telefon-, Strom- oder Mietzahlschein (als Nachweis des Lebensmittelpunktes)
Nach Prüfung der Voraussetzungen erhalten Sie eine Parkberechtigung und einen Zahlschein über 167,20 Euro. Dieser Betrag ist die Gebühr für die Dauer eines Jahres.
BITTE BEACHTEN SIE
Eine Änderung des Kennzeichens ist beim Bürgerservice zu melden. Bitte vergessen Sie dazu Ihre Bewohnerparkparte, den Zulassungsschein und die Ausnahmegenehmigung nicht!
Der Antrag auf eine Bewohnerparkkarte kann auch mittels elektronischen Formulars erfolgen.
Ausnahmebewilligung für Kurzparkzone
Kontakt:
Verkehrsangelegenheiten
Roßmarkt 6, 1.Stock
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333-3202, -3204, -3205
Fax: +43 2742 333-3209
E-Mail: verkehr@st-poelten.gv.at
Öffnungszeiten:
Mo.-Do. 8.00-11.30 und 13.30-15.30 Uhr, Fr. 8.00-12.00 Uhr
Abgenommen durch:
Verkehrsangelegenheiten
Stand: 13.10.2010
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Stand: 13.10.2010
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