Inhalt

Bewohnerparkkarte

Für Bewohner der Innenstadt wurde eine Ausnahmegenehmigung in Form der Bewohnerparkkarte geschaffen.
Personen, die ihren Hauptwohnsitz in den für die Bewohnerparkkarte vorgesehenen Straßenzügen der gebührenpflichtigen Kurzparkzone haben, können jeweils auf ein Jahr eine Ausnahmegenehmigung für das zeitlich uneingeschränkte Parken in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone beantragen.

Voraussetzungen für eine solche Berechtigung:

  • Hauptwohnsitz in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone berechtigte Straßenzüge
  • Fehlen eines privaten Abstellplatzes
  • Antragsteller ist Kfz-Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer oder
  • erbringt den Nachweis, dass sein Arbeitgeber ihm ein Dienstfahrzeug zur Privatnutzung überlässt



Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Zulassungsschein (die darin eingetragene Adresse muss mit dem Hauptwohnsitz identisch sein)
  • allenfalls Bestätigung des Arbeitgebers, dass Sie dessen Kraftfahrzeug auch privat nutzen dürfen
  • Meldezettel
  • Mietvertrag bzw. Kaufvertrag, Telefon-, Strom- oder Mietzahlschein (als Nachweis des Lebensmittelpunktes)



Nach Prüfung der Voraussetzungen erhalten Sie eine Parkberechtigung und einen Zahlschein über 168,15 Euro. Dieser Betrag ist die Gebühr für die Dauer eines Jahres.

Durch den Besitz der Ausnahmegenehmigung bzw. Bezahlung der Kurzparkzonenpauschale erwerben Sie jedoch keinen Anspruch auf einen Abstellplatz in unmittelbarer Nähe Ihres Wohnsitzes.

Eine Änderung des Kennzeichens ist beim Bürgerservice zu melden. Bitte vergessen Sie dazu Ihre Bewohnerparkkarte, den Zulassungsschein und die Ausnahmegenehmigung nicht!

Der Antrag auf eine Bewohnerparkkarte kann auch mittels elektronischen Formulars erfolgen.

Kontakt:
Bürgerservice
Rathausplatz 1
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333-3401
Fax: +43 2742 333-3029
E-Mail: buergerservice@st-poelten.gv.at 

Öffnungszeiten:
Mo.-Do. 8.00-11.30 und 13.30-15.30 Uhr, Fr. 8.00-12.00 Uhr
Abgenommen durch:
Bürgerservice
Stand: 6.4.2011