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Aufenthaltsrecht - Aufenthalt

Seit 1. Jänner 2006 ist das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) in Kraft, wodurch es zu einigen Neuerungen kam.
Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz unterscheidet zwischen vier Aufenthaltstiteln:

  • Aufenthaltsbewilligung
  • Niederlassungsbewilligung
  • Familienangehöriger
  • Daueraufenthalt



Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres Fremdenwesen.

Alle Aufenthaltstitel werden in Kartenform ausgestellt. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.help.gv.at.

Kontakt:
Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde
Linzer Straße 6
3100 St. Pölten,
Tel.: +43 2742 333-2082, -2083
Fax: +43 2742 333-2089

Parteienverkehrszeiten:
Mo.-Fr. 8.00-12.00 Uhr 
Abgenommen durch:
Integrationsbüro
Stand: 5.10.2009