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Aufenthaltsrecht - Aufenthalt
Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz unterscheidet zwischen vier Aufenthaltstiteln:
Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres Fremdenwesen.
Alle Aufenthaltstitel werden in Kartenform ausgestellt. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.help.gv.at.
Kontakt:
Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde
Linzer Straße 6
3100 St. Pölten,
Tel.: +43 2742 333-2082, -2083
Fax: +43 2742 333-2089
Parteienverkehrszeiten:
Mo.-Fr. 8.00-12.00 Uhr
- Aufenthaltsbewilligung
- Niederlassungsbewilligung
- Familienangehöriger
- Daueraufenthalt
BITTE BEACHTEN SIE
Alle Aufenthaltstitel werden in Kartenform ausgestellt. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.help.gv.at.
Kontakt:
Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde
Linzer Straße 6
3100 St. Pölten,
Tel.: +43 2742 333-2082, -2083
Fax: +43 2742 333-2089
Parteienverkehrszeiten:
Mo.-Fr. 8.00-12.00 Uhr
Abgenommen durch:
Integrationsbüro
Stand: 5.10.2009
Integrationsbüro
Stand: 5.10.2009
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