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Religionsaustritte - gesetzliche Bestimmungen

Wenn Ihr Hauptwohnsitz St. Pölten ist, wenden Sie sich in Sachen Religionsaustritt an das Standesamt oder das Bürgerservicebüro.
Das Standesamt leitet Ihre Austrittserklärung nach Bearbeitung an das bischöfliche Ordinariat oder die Zentrale Ihrer Glaubensgemeinschaft weiter.
Bei auswärtigem Hauptwohnsitz wenden Sie sich bitte an Ihre Bezirkshauptmannschaft.

Für die Antragstellung benötigen Sie:

  • Nachweis der Religionszugehörigkeit durch

    • Taufschein oder
    • Kontomitteilung der Kirchenbeitragsstelle oder
    • Einzahlungsbeleg der Kirchenbeitragsstelle oder
    • einen anderen Nachweis, aus dem die Religionszugehörigkeit hervorgeht (z.B. Heiratsurkunde)


  • Vormundschaftsbestellungsdekret des Gerichtes, mit dem Ihnen die alleinige Obsorge für das noch nicht 14 Jahre alte Kind übertragen worden ist
  • Lichtbildausweis
  • Bitte beachten Sie: Personen, denen vom Gericht ein Sachwalter zugeteilt worden ist, benötigen für den Antrag dessen schriftliche Zustimmung.


Austritt von Kindern:
Den Austritt von Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen die gesetzlichen Vertreter erklären. Wurde vom Gericht nur einem Elternteil das Sorgerecht übertragen, gibt dieser Elternteil die Erklärung ab. Kinder ab dem 10. Geburtstag haben ein Anhörungsrecht, sie müssen bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.

Kinder ab 14 Jahren können den Austritt ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erklären.

Bitte beachten Sie:
Das Standesamt bearbeitet nur Ihre Austrittserklärung. Für finanzielle und rechtliche Fragen ist es jedoch nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an die Kirchenbeitragsstellen oder die Vertretungen Ihrer Religionsgemeinschaft.
Die Erklärung über den Austritt ist gebührenfrei, Nachweise sind gebührenpflichtig.

Formulare:
Erklärung über den Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft

Kontakt:
Standesamt St.Pölten
Rathausplatz 1
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333-2020, -2021,
-2022, -2023, -2024
Fax: +43 2742 333-2029
E-Mail: standesamt@st-poelten.gv.at
Parteienverkehrszeiten:
Mo., Mi. und Do. 7.30-16.00 Uhr, Di. 7.30-18.00 Uhr und Fr. 7.30-13.00 Uhr.

Bürgerservicebüro St.Pölten
Rathausplatz 1
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333-3000

Parteienverkehrszeiten:
Mo., Mi. und Do. 7.30-16.00 Uhr, Di. 7.30-18.00 Uhr und Fr. 7.30-13.00 Uhr.
Abgenommen durch:
Standesamt
Stand: 16.11.2011