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Nach der Geburt - Bekanntgabe von Geburtszeiten

Das Standesamt St. Pölten gibt Ihnen gerne Auskunft über Ihre Geburtszeit.
Daten, die bei den Standesämtern erfasst sind, unterliegen besonders strengen Schutzbestimmungen und Auflagen über das Recht auf Bekanntgabe.
Grundsätzlich dürfen Auskünfte aus den Beurkundungen nur solchen Personen erteilt werden, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird. Das sind im Geburtenbuch das Kind und seine leiblichen Eltern.
Bitte haben Sie Verständnis, dass an Personen, die aus wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Gründen an der Bekanntgabe von Daten interessiert sind und kein Verwandtschaftsverhältnis mit der Person, deren Daten gewünscht werden, nachweisen können, keine Auskünfte erteilt werden dürfen.

Zur Prüfung Ihrer Identität benötigt das Standesamt folgende Angaben über Ihre Person:

  • Vorname, Familienname vor der ersten Eheschließung (=Geschlechtsname)
  • Geburtsdatum
  • Eintragungsnummer Ihrer Geburtsurkunde


In Zweifelsfällen können weitere Daten von Ihnen verlangt werden.

Hinweis: Bei neu ausgestellten Geburtsurkunden wird die Uhrzeit der Geburt eingetragen.

Kontakt:
Standesamt St. Pölten
Rathausplatz 1 
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333–2020, -2024
Fax: +43 2742 333-2029
E-Mail: standesamt@st-poelten.gv.at 

Parteienverkehrszeiten:
Mo., Mi. und Do. 7.30-16.00 Uhr, Di. 7.30-18.00 Uhr und Fr. 7.30-13.00 Uhr.

Abgenommen durch:
Standesamt
Stand: 13.10.2011