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Arbeiten auf oder neben der Straße

Die Durchführung von Arbeiten auf oder neben der Straße ist manchmal unvermeidbar - man denke nur an den Hausbau.

Für Arbeiten, die auf öffentlichem Grund stattfinden (wie Straßenbauarbeiten, Gerüstarbeiten, Kranhubarbeiten, Lagerung von Aushubmaterial, Baustoffen, Schutt, Baugeräten etc.), ist eine Bewilligung erforderlich.

Diese Bewilligung erhalten Sie auf Antrag beim Verkehrsamt, Roßmarkt 6, 1. Stock, 3100 St. Pölten.

Bei Aufgrabungen ist auch um eine Sondernutzungsvereinbarung beim Fachbereich Bau - Gemeindestraßenverwaltung - technisches Büro, anzusuchen.

Sie können das entsprechende Ansuchen auch über ein elektronisches Formular stellen:
Ansuchen um Bewilligung nach § 90 StVO (Arbeiten auf und neben der Straße)

Kontakt:
Magistrat St.Pölten
Verkehrsamt
Roßmarkt 6, 1. Stock
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333-2142, -2145
Fax: +43 2742 333-2159
E-Mail: verkehr@st-poelten.gv.at

Öffnungszeiten:
Mo.-Do. 8.00-11.30 und 13.30-15.30 Uhr, Fr. 8.00-12.00 Uhr
Abgenommen durch:
Verkehrsamt
Stand: 3.01.2012