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Geburt - Namensänderung von Minderjährigen

Hier erfahren Sie alles Wichtige über die Namensänderung von Minderjährigen.


Wenn der Hauptwohnsitz Ihres Kindes in St. Pölten ist, können Sie eine Änderung des Familiennamens beim Standesamt St.Pölten beantragen.

Für die Antragstellung benötigen Sie:

  • Lichtbildausweis (des Antragstellers oder des gesetzlichen Vertreters des Kindes)
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz des Kindes
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
  • Geburtsurkunde des Kindes, in welcher beide Elternteile eingetragen sind
  • gegebenenfalls das Vormundschaftsbestellungsdekret des Gerichts, mit welchem Ihnen die Obsorge über das Kind übertragen worden ist
  • e-Card des Kindes
  • die persönliche Zustimmung des minderjährigen Kindes (das Kind muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein)




Alle zuvor angeführten Urkunden müssen, wenn sie im Ausland ausgestellt worden und nicht in deutscher Sprache verfasst sind, samt der Übersetzung eines gerichtlich beeideten Dolmetschers vorgelegt werden. 

Soll des minderjährige Kind den Namen eines anderen Mannes als des leiblichen Vaters erhalten - etwa nach einer Wiederverheiratung der Mutter nach einer Scheidung -, dann wird der leibliche Vater von der Behörde verständigt und kann gegen die Namensänderung berufen. 

Personen, denen vom Gericht ein Sachwalter zugeteilt worden ist, benötigen dessen schriftliche Zustimmung für den Antrag. 

Die Namensänderung kostet ca. 45 Euro. 

Kontakt:
Standesamt St. Pölten
Rathausplatz 1 
3100 St.Pölten
Tel.: +43 2742 333-2020, -2021, -2022, -2023, -2024
Fax: +43 2742 333-2029
E-Mail: standesamt@st-poelten.gv.at    

Parteienverkehrszeiten:
Mo., Mi. und Do. 7.30-16.00 Uhr, Di. 7.30-18.00 Uhr und Fr. 7.30-13.00 Uhr.
Abgenommen durch:
Standesamt
Stand: 13.10.2011